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Gesetze von Hamaheim
Allgemeines
- Jeder Hamaheimer schwört, die Gesetze und die Schwüre zu halten. Er legt dazu den Hamaheimer Schwur ab.
- Er erweist dem Herrn von Hamaheim Ehre und Respekt.
- Das Streben eines Jeden dient dazu, Hamaheim wachsen zu lassen, und seine Freiheit und Unabhängigkeit zu schützen. Er macht Hamaheim in der Welt bekannt und bekennt sich stolz zu der Stadt und ihren Bürgern.
- Die Farben Hamaheims sind Grün und Blau. Jeder zeigt diese Farben. Das Symbol Hamaheims ist das Eichenblatt mit Eichel.
Gerichtsbarkeit
- Jeder Bürger erkennt den Gerichtssprecher und das heilige Thing an.
- Der Rechtssprecher wird vom Hamaheimer Herrn eingesetzt.
- Der Rechtssprecher schlichtet in kleineren Streitigkeiten. Sein Urteil ist bindend bis ein Thing es widerruft.
- Bei größeren Sachen oder bei Uneinigkeit der Streitenden wird das Thing einberufen.
- Das Thing entscheidet auch bei Blutgerichten (Holmgang etc.). Die Anwesenheit des Herrn von Hamaheim ist bei Blutgerichtsbarkeiten zwingend notwendig. Ohne ihn darf kein Urteil gefällt werden. Der Herr von Hamaheim darf als letztes seine Stimme und sein Urteil sprechen.
- Das Thing wird vom Rechtssprecher einberufen.
- Das Thing darf erst Entscheidungen treffen, wenn die Mehrzahl der freien Männer anwesend ist.
- Sollte es zu einem Holmgang kommen, darf dies nur auf dem Holmgangplatz ausgetragen werden. Die Familien der Kontrahenten müssen schwören, keine Blutfehde zu beginnen und das göttliche Urteil des Holmgangs anzuerkennen.
- Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, den Gerichtssprecher und das Thing anzurufen.
Neubürger
- Jeder Hamaheimer Neubürger schwört den Schwur von Hamaheim.
- Jeder Neubürger leistet einen Dienst an der Stadt um zu zeigen, dass ihm diese Handelsstadt wichtig ist. Anerkannte Dienste sind z.B. Palisadenbau, Bau von Gemeinschaftsräumen, Brunnenbau, Straßenbau, Urbarmachen von Land, Hafenausbau und alles was der Herr von Hamaheim als Dienst an der Stadt anerkennt. Sollte der Neubürger nicht in der Lage sein, den Dienst selbst zu leisten, kann er sich von der Pflicht freikaufen oder Handwerker damit beauftragen.
Verteidigung, Krieg und andere Katastrophen
- In Kriegszeiten übernimmt der Herr von Hamaheim die Führung und sein Wort zählt über allem anderen.
- Die Bürger von Hamaheim sind mit Eid gebunden, dem Herrn von Hamaheim zu folgen.
- Jeder männliche Bürger ist verpflichtet, im Falle eines Krieges die Stadt Hamaheim bis zum Tod zu verteidigen. Er ist verpflichtet, aktiv an der Verteidigung zu arbeiten, z.B. durch Waffen schmieden, Gräben ausheben, etc.
- Jeder weibliche Bürger ist verpflichtet die Krieger zu unterstützen, z.B. Heilung und Pflege, Versorgung, Pfeile reichen, Feuer löschen etc.
- Im Ruf des Feueralarms ist jeder Bürger verpflichtet dem Ruf zu folgen und sich an den Löscharbeiten zu beteiligen. Dazu hält jeder Haushalt Eimer oder andere Behälter bereit.
- Gäste von Hamaheim haben sich an der Brandbekämpfung zu beteiligen. Im Falle eines Angriffs haben die Hamaheimer Bürger Gäste zu schützen.
Grunderwerb
- Jeder Bürger kann beim Herrn von Hamaheim um Grund bitten. Er hat die Möglichkeit der Pacht oder des Kaufes. Der Herr von Hamaheim entscheidet, wer zur Stadt gehören darf. Sollte der Herr von Hamaheim tot sein, entscheidet das Thing.
- Die Pacht oder Grunderwerb bleibt nur so lange bestehen, wie der Halter Bürger von Hamaheim ist. Er ist verpflichtet, den Grund und Boden im Sinne von Hamaheim zu bewirtschaften. Häuser dürfen nicht länger als zwei Jahre unbewohnt sein. Beim Verlassen der Bürgerschaft oder beim Tod fällt das Grundstück an Hamaheim zurück.
- Ausnahme sind: Wenn der Tote eine Frau hat, die seine Geschäfte als Witwe weiterführt, so behälten diese Grund und Boden. Auch wenn der Tote einen Sohn oder Tochter hat, die Bürger von Hamaheim sind und bleiben wollen, besonders wenn sie das Handwerk des Vaters weiter betreiben,
- Der Herr von Hamaheim hat das Recht, jederzeit diese Bindung aufzulösen und diejenigen der Stadt zu verweisen.
- Jeder Bürger hat das Recht, die Stadt jeder Zeit zu verlassen und alle Bindungen aufzugeben.
- Bei anderen Katastrophen unterstützen sich die Bürger gegenseitig.
- Sollte ein Bürger durch Naturgewalt sein Haus verlieren, entscheidet der Rechtssprecher oder der Herr von Hamaheim, welche Familie die Unglücklichen aufzunehmen hat.
- Bei Überschwemmungen haben sich sofort alle Bürger beim Bau eines Dammes einzufinden oder beim Entleeren der Lagerhallen zu helfen.
- Schiffsbesatzungen und alle, die im Besitz von Booten sind, Eingeschlossenen und Ertrinkenden sofort Hilfe zu leisten.
- Bei Dürre und Nahrungsmittelknappheit ist alles an die Stadt abzugeben und der Rechtssprecher, der Hafenmeister, der Marktmeister und der Herr von Hamaheim legen die Verteilung fest.
Handel
- Händler von Hamaheim zahlen keine Zölle.
- Fremde Händler zahlen Zölle, die vom Herrn von Hamaheim festgelegt werden.
- Zölle fallen nicht an bei Geschenken an die Stadt oder auf Materialien, die in Hamaheim weiterverarbeitet werden.
- Jeder Bürger entrichtet eine Steuer an den Herrn von Hamaheim, die von ihm festgelegt wird.
- Hamaheim ist eine Handelsstadt und alles Streben ist auf den Handel ausgerichtet.
- Fremdhändler haben sich an den Hafenmeister zu halten. Dieser bestimmt Lagerplätze und Anlegeplatz sowie Gebühren.
- Fremde Kriegsschiffe zahlen die doppelte Liegegebühr, da sie nichts für den Handel tun.
Gäste
- Gäste von Hamaheim unterliegen den Hamaheimer Gesetzen.
- Der Hafenmeister ist verpflichtet, jedem Ankommenden die Gesetze mitzuteilen.
- Gäste haben nicht das Recht, gegen Bürger eine Waffe zu erheben.
- Gäste haben das Recht, sich bei Problemen an den Hafenmeister oder den Rechtssprecher zu wenden. Bei Schwerwiegenden Problemen wie Mord, Beleidigung, Diebstahl etc. ist der Herr von Hamaheim hinzuzuziehen.
- Gäste verpflichten sich, bei der Brandbekämpfung zu helfen.
- Händler entrichten beim Hafenmeister die Steuer.
- Gäste dürfen sich frei bewegen und können beim Marktmeister um einen Stand ersuchen.
- Gäste unterliegen dem Gastrecht und haben das Recht auf Unterkunft.
- Die Bürger von Hamaheim erkennen das Gastrecht an.
Sonstiges
- Einsatz der Ämter unterliegt dem Herrn von Hamaheim, z.B. Rechtssprecher, Hafenmeister, Marktmeister etc.
- Beim Ableben des Herrn von Hamaheim gehen alle Rechte auf den ältesten Sohn über. Sollte kein Erbe vorhanden sein, gehen alle Rechte auf das Thing über.
- Der Herr von Hamaheim ist immer um das Wohl seiner Bürger bemüht.
Ihr Asen, schützt Hamaheim, den Ort der Freiheit!